Pfarrgemeinderatswahl am 01.03.2026
02.02.2026

Allgemeine Briefwahl:
Der Pfarrgemeinderat hat sich für die Pfarrgemeinderats-Wahl am 01.03.2026 als „Allgemeine Briefwahl“ entschieden.

Die Briefwahlunterlagen für die Pfarrgemeinderatswahl werden von 04.02.2026 bis 08.02.2026 verteilt. Wahlberechtigte Pfarrangehörige die bis 08.02.2026 keine Briefwahlunterlagen erhalten haben, werden gebeten sich im Pfarramt zu melden.

Die Wahlunterlagen müssen dem Pfarramt bis spätestens 01.03.2026, 14.00 Uhr vorliegen. Später eingehende Wahlunterlagen sind ungültig. Die Wahlunterlagen können postalisch (bitte frankieren), im Briefkasten am Pfarrhof, bei den Gottesdiensten im Kollekten-Körbchen oder persönlich während der Öffnungszeiten im Pfarrbüro zurückgegeben werden.

Wahlberechtigt sind alle Katholiken der Pfarrei, die am Wahltag das 14. Lebensjahr vollendet und ihren ersten Wohnsitz in der Pfarrei haben.

Jede® Wähler(in) hat 6 Stimmen, es dürfen nicht mehr als 6 Namen angekreuzt werden.
Jede® Kandidat(in) kann nur eine Stimme erhalten.

Der Pfarrgemeinderat wird für vier Jahre gewählt.

Liebe Pfarrangehörige,
wir laden Sie alle herzlich ein, an der Pfarrgemeinderatswahl teilzunehmen. Mit Ihrer Stimmabgabe bekunden Sie Ihr Interesse an einer lebendigen Pfarrgemeinde und zeigen, dass Ihnen Mitverantwortung in der Kirche ein Anliegen ist. Der Wahlausschuss der Pfarrgemeinderatswahl bedankt sich im Voraus für Ihr Interesse und Ihre Wahlbeteiligung.
Wir freuen uns und sind sehr dankbar, dass sich folgende Pfarreimitglieder als Kandidatinnen bzw. Kandidaten für die Pfarrgemeinde-ratswahl zur Verfügung gestellt haben:

Kandidaten/-innen für die Pfarrgemeinderatswahl:

Familienname Vorname Beruf Anschrift

Kick Klara Rentnerin Georgenberg
Lang Bernhard Diplom-Verwaltungswirt (FH) Oberrehberg
Reber David Schüler Gehenhammer
Slanař Otakar Geschäftsführer von einer Neukirchen zu St. Chr. Geschäftsfirma
Stahl Michael Steuersachbearbeiter Hinterbrünst
Träger Maria Verwaltungsangestellte Waldkirch
Voit Rita Beamtin Hinterbrünst
Winklmann Petra Kauffrau für Bürokommunikation Neukirchen zu St. Chr.

Liebe Kandidatinnen und Kandidaten, im Namen der Pfarrei bedankt sich der Wahlausschuß für Ihre Bereitschaft zur Kandidatur.

Wahlanfechtung:
Binnen einer Woche nach Bekanntgabe des Ergebnisses kann die Gültigkeit der Wahl beim Pfarrer schriftlich unter Vorlage von Beweisen angefochten werden.