Liebe Pfarrgemeinde,
die Kirchenverwaltungen in unserer Pfarrei in Neukirchen zu St. Christoph haben sehr viel bewirkt und geleistet und dadurch unsere Pfarrei lebendig gehalten. Im Namen der ganzen Pfarrei bedanke ich mich besonders bei unserem Kirchenpfleger in Neukirchen zu St. Christoph, Herrn Josef Meckl und den Mitgliedern der Kirchenverwaltung Neukirchen Frau Monika Adomat, Herrn Rudolf Frischholz und Herrn Arnold Woppmann für ihre großartigen Leistungen, die vielen Stunden unermüdlichen Einsatz in Neukirchen zu St. Christoph und die sehr gute und gelungene Zusammenarbeit. Vergelt’s Gott.
Ebenso danke ich dem Kirchenpfleger in Flossenbürg Herrn Josef Völkl, sowie den Mitgliedern der Kirchenverwaltung Flossenbürg Herrn Jürgen Beer, Herrn Karl Birkner, Herrn Stefan Erndt und Frau Christina Rosner für ihre großartigen Leistungen, die vielen Stunden unermüdlichen Einsatz in Flossenbürg und die sehr gute und gelungene Zusammenarbeit. Vergelt’s Gott.
Am 24.11.2024 findet nach der verbindlichen Vorgabe unseres Diözesanbischofs auch in unserer Pfarreiengemeinschaft die Neuwahl der Kirchenverwaltung (KV) statt.
Die Kirchenverwaltung besteht aus dem Pfarrer und den gewählten Kirchenverwaltungsmitgliedern.
Zu wählen sind je 4 Kirchenverwaltungs-Mitglieder in Neukirchen zu St. Christoph und Flossenbürg.
Zusammensetzung des Wahlausschusses in Neukirchen zu St. Chr.:
Vorsitzender des Wahlausschusses: Pfarrer John Subash Vincent
Kirchenverwaltungsmitglieder: Meckl Josef
Adomat Monika
Aus dem Pfarrgemeinderat: Lang Bernhard
Thalhauser Anja
Zusammensetzung des Wahlausschusses in Flossenbürg:
Vorsitzender des Wahlausschusses: Pfarrer John Subash Vincent
Kirchenverwaltungsmitglieder: Völkl Josef
Rosner Christina
Aus dem Pfarrforum: Rosner-Kick Evi
Solfrank Reinhold
Die Kirchenverwaltung ist ein sehr wichtiges Gremium in der Pfarrgemeinde.
Aufgaben der Kirchenverwaltung:
Organ der Kirchengemeinde sowie der Kirchenstiftung ist die Kirchenverwaltung. Die Kirchenstiftung wird grundsätzlich durch die Kirchenverwaltung vertreten. . Der Kirchenverwaltung obliegen die gewissenhafte und sparsame Verwaltung des Kirchenstiftungsvermögens, die Sorge für die Befriedigung der ortskirchlichen Bedürfnisse und die Erledigung der Kirchenstiftung sonst zugewiesenen Aufgaben. Die Mitglieder der Kirchenverwaltung versehen ihr Ehrenamt unentgeltlich.
Aus wie vielen Mitgliedern
besteht die Kirchenverwaltung ?
Die Kirchenverwaltung besteht aus
- dem Pfarrer als Kirchenverwaltungsvorstand
- den 4 gewählten Kirchenverwaltungsmitgliedern,
- dem/der Kirchenpfleger/in, welche/r aus der Mitte der Kirchenverwaltung bestimmt wird.
Wählbarkeit:
Als Kirchenverwaltungsmitglied kann gewählt werden, wer
1. Der römisch-katholischen Kirche angehört,
2. im Bereich der Kirchengemeinde seinen Hauptwohnsitz hat,
3. kirchensteuerpflichtig ist und
4. am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat.
Wahlberechtigung:
Die Kirchenverwaltungsmitglieder werden von den Wahlberechtigten
der Kirchengemeinde gewählt.
- Wahlberechtigt ist, wer
- Der römisch-katholischen Kirche angehört,
- im Bereich der Kirchengemeinde seinen Hauptwohnsitz, d.h. der
Ort, der als räumlicher Mittelpunkt der Lebensbeziehungen der betreffenden Person angesehen werden kann, begründet, und
- am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat.
Kandidatenvorschläge:
Ein Wahlvorschlag kann von jedem volljährigen Kirchenge-meindemitglied beim Pfarramt/Wahlausschuss eingereicht werden. Ein Wahlvorschlag darf doppelt so viele Bewerber enthalten, als Kirchenverwaltungsmitglieder zu wählen sind. Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens drei Wahlberechtigten, unter gleichzeitiger Angabe von Alter und Anschrift, mit Vor- und Zuname unterzeichnet sein.
Von jedem Vorgeschlagenen ist zweckmäßigerweise schon vorher eine Erklärung über die Aufnahme in den Wahlvorschlag unterschreiben zu lassen und mit dem Vorschlag vorzulegen.
(Formulare liegen ab 28.09.2024 im Schriftenstand in den Pfarrkirchen Neukirchen und Flossenbürg und in den Filialkirchen Waldkirch und Neuenhammer auf).
Wahlvorschläge können bis zum 19.10.2024 um 17.00 Uhr im Pfarramt Neukirchen zu St. Chr. und im Pfarramt Flossenbürg abgegeben werden.
Ich lade alle Pfarrangehörigen ganz herzlich ein mitzumachen in dem Sie sich zur Kandidatur bereiterklären, Kandidatenvorschläge abgeben und zur Wahl gehen, damit wir eine lebendige Pfarreiengemeinschaft bleiben. Eine lebendige Pfarreiengemeinschaft entsteht dort, wo jeder und jede sich mit Ihren Fähigkeiten einsetzt und mitmacht.
Ich bitte Sie: stellen Sie sich zur Verfügung.
Wenn Sie Fragen zur Kirchenverwaltungswahl haben, stehen Ihnen die Wahlausschüsse jederzeit gerne zur Verfügung.
Im voraus ein herzliches Vergelt’s Gott für Ihr Mitmachen.