Gottesdienstordnung - Infektionsschutzvorschriften
07.01.2022

Liebe Pfarrgemeinde,
die Mitfeier der Gottesdienste ist mit bestimmten Auflagen verbunden, an die wir uns alle, im Interesse der Gesundheit aller, auch halten werden.

1. Die Teilnehmer werden darauf hingewiesen, dass sie nicht am Gottesdienst teilnehmen dürfen, wenn sie Fieber oder Atemwegsprobleme haben, aktuell positiv auf Covid-19 getestet oder unter Quarantäne, oder in den letzten vierzehn Tagen vor Anmeldung, Kontakt zu einem bestätigten an Covid-19 Erkrankten hatten oder sich im selben Raum wie ein bestätigter Covid-19-Fall aufgehalten haben.

2. Der Abstand zwischen zwei Personen oder Personengruppen (gemeinsamer Hausstand) hat vom Eintritt in die Kirche bis zum Verlassen der Kirche grundsätzlich 1,5 m nach allen Seiten zu betragen.
3. Bitte desinfizieren Sie beim Betreten und Verlassen der Kirchen die Hände. Desinfektionsmittel stehen am Eingang der einzelnen Kirchen zur Verfügung.
4. Die Verwendung einer FFP2-Maske ist für die Gottesdiensteilnehmer/-innen in Innenräumen verpflichtend, auch am Platz. Kinder bis sechs Jahren sind von der Maskenpflicht befreit.
5. Gesperrte Kirchenbänke dürfen nicht betreten werden. Es dürfen nur die gekennzeichneten Plätze benutzt werden,
wobei immer die Abstandsregel einzuhalten ist. Beim Betreten und Verlassen der Sitzplätze ist der Mindestabstand
einzuhalten. Personen in häuslicher Gemeinschaft, Ehepaare und Familien dürfen nebeneinander Platz nehmen.
6. Während der Messe findet keine Opfersammlung statt. Ein Opferkörbchen wird am Eingang bereitgestellt und
die Spende am Ende des Gottesdienstes eingelegt.
7. Die Gläubigen, die die Kommunion empfangen möchten, bleiben an ihrem Platz stehen. Der Pfarrer wird zu
ihnen kommen und die Kommunion spenden.
8. Gemeindegesang ist nur mit FFP2-Maske erlaubt.
9. Nach dem Gottesdienst verlassen die Gläubigen einzeln nacheinander ihren Sitzplatz, beginnend mit den letzten
Reihen. Nochmalige Desinfektion der Hände wird empfohlen.
10. Für Gläubige, die auf diese Weise nicht an der Sonntagsmesse teilnehmen können, oder die wegen ihres Alters
(über 65) oder wegen Vorerkrankungen zur sog. „Risikogruppe“ gehören und zu der Einschätzung kommen, nicht
an der Sonntagsmesse teilzunehmen, jedoch sich über Medien (Fernsehen, Radio oder andere Kommunikations-
mittel. Per Livestream unter www.bistum-regensburg.de, aus dem Dom in Regensburg) oder durch persönliches Gebet mit der Sonntagsmesse verbinden, gilt die Sonntagspflicht als erfüllt.
11. Für das Requiem gelten die obigen kirchlichen Vorgaben für die Feier der Messe. Bei Bestattungen ist die
Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 m verpflichtend. Im Freien entfällt die Maskenpflicht.

Pfarrkirche Neukirchen zu St. Christoph.
Die heilige Messe findet in der Pfarrkirche jeden Sonntag um 9.00 Uhr und am Freitag um 16.30 Uhr (keine Anmeldung erforderlich) statt. Um einen Überblick zu bekommen und gegebenenfalls niemanden wegschicken zu müssen, werden die Pfarrangehörigen gebeten, sich für die Mitfeier der Messe an Sonn und Feiertagen im Pfarrbüro unter der Telefonnummer 09658/366 anzumelden. Anmeldungen können jeweils nur bis Freitag 12.00 Uhr berücksichtigt werden.

Filialkirche Waldkirch
Die heilige Messe findet in Waldkirch am Donnerstag um 19.00 Uhr (keine Anmeldung erforderlich) und die Vorabendmesse jeden Samstag, um 19.00 Uhr statt. Anmeldungen für die Vorabendmesse nimmt Herr Martin Vogl unter der Telefonnummer 09658/685 an jedem Freitag von 9.00 Uhr bis 17 Uhr entgegen.

Kirche Neuenhammer
Die heilige Messe findet in Neunhammer am Mittwoch um 16.30 Uhr (keine Anmeldung erforderlich) und jeden Sonntag um 10.30 Uhr statt. Anmeldungen für den Sonntagsgottesdienst nimmt Frau Monika Lang, unter der Telefonnummer 09658/638 jeden Samstag von 9.00 Uhr bis 17.00 Uhr entgegen.
Die heilige Messe in den Kapellen Brünst und Georgenberg entfällt bis auf weiteres.